Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil
vom 12.Mai 1998 entschieden, 
daß ein Websitebetreiber bzw. ein Websiteverantwortlicher den Inhalt der auf seiner Website verknüpften Fremdseiten mit zu verantworten hat, sobald dazu auf der eigenen Website ein LINK dorthin den direkten Zugriff ermöglicht. Dieser Verantwortung kann man sich entziehen, so das LG Hamburg, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
 

Erklärung:

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